Hilfe für obdachlose und/oder straffällige Frauen - Großzügige Spende von “human aktiv“ zum 10-jährigen Geburtstag der Einrichtung
Das Straffälligen-Netzwerk im Landgerichtsbezirk Ansbach gibt es nun schon seit zehn Jahren.
Dr. Gerhard Karl, der 1. Vorsitzende des Vereins, hauptamtlich Präsident des Landgerichts Ansbach und frühere Leiter des Amtsgerichts Hersbruck, stellte zu diesem Jahrestag die Strukturen und Aufgaben des Vereins vor.
Zum 10-jährigen Jahrestag gab es eine großzügige Zuwendung vom Hilfswerk „human aktiv“ der Neuapostolischen Kirche Süddeutschland. Der Förderschwerpunkt für die diesjährigen Unterstützungsprojekte von „human aktiv“heißt: „Hilfe für Wohnungslose und Obdachlose“.
So bot sich eine Unterstützung für diese Ansbacher Einrichtung förmlich an.
Genau ausgerechnet hatte der geschäftsführende Vorstand, Peter Pfister, welche Summe er für die Verwirklichung des neuen Projektes „Freiraum“ aktuell nötig brauchte. Es waren 3.720 Euro und genau über diese Summe war der Spendenscheck des Hilfswerks „human aktiv“ ausgestellt, den der Bezirksvorsteher des Bezirkes Nürnberg, Ralf W. Münster, überreichte.
Die Straffälligenhilfe schließt eine Lücke, die bei den staatlichen Trägern nach dem Strafvollzug, der Resozialisierung und der Bewährungshilfe auftritt. Der Vorstand arbeitet ehrenamtlich, es gibt aktuell sechs hauptamtliche Mitarbeiter und eine große Menge an ehrenamtlich tätigen Menschen, insgesamt sind es über 40 Vereinsmitglieder, die den Verein unterstützen.
Zunächst war das Straffälligen-Netzwerk hauptsächlich für straffällige, oder obdachlose Männer unterstützend und beratend tätig. Den Vereinsgründern fiel auf, dass viele Straffällige nach der Strafverbüßung Unterstützung brauchten um den Weg zurück in die Gesellschaft zu schaffen. Der psychosoziale Zustand nach der Haftentlassung verhindere oft eine Rückkehr zum normalen Leben mit eigener Wohnung und regelmäßiger Arbeit, wussten die hauptamtlichen Mitarbeiter zu berichten. Es gebe oft eine Verschärfung der persönlichen und wirtschaftlichen Probleme durch eine Inhaftierung. Der Kontakt zur Familie und zu Angehörigen breche dadurch vielfach ab, was die Lage teilweise noch verschlimmere. Die Ausgrenzung aus der Gesellschaft, macht das Wiedereingliedern nach der Haft natürlich auch nicht leichter.
Während sich die Justiz mit ihren sozialen Diensten streng am Verfahrensablauf und den strafrechtlichen Regeln orientiert, versucht der Verein mit seiner Arbeit den Haftentlassenen wieder zu einer Existenzsicherung zu verhelfen. Ein fehlender Wohnraum ist nach der Entlassung ein ganz zentrales Problem für die Betroffenen.
Inzwischen ist es dem Verein gelungen mit Wohneinheiten für zehn Personen (drei Zwei-Personen-Wohneinheiten, eine Einzelwohnung und eine Dreier-Wohneinheit) das Problem etwas zu mildern. Der wichtigste Garant für eine positive und straffreie Entwicklung seien Obdach, Arbeit und soziale Bindung, das sind die Erfahrungen des Netzwerkes. Bisher gab es fast ausschließlich positive Erfahrungen für das Netzwerk.
Seit Januar 2020 gibt es innerhalb des Vereins noch ein neues Projekt. Es nennt sich „Freiraum“. Hier geht es nur um straffällig gewordene Frauen, die nach einer Inhaftierung sehr oft von Obdachlosigkeit bedroht sind. Für sie geht ausschließlich weibliches Fachpersonal die speziellen Probleme an, die diese Frauen betrifft. Das ist zum Beispiel ein fehlender Schulabschluss, Erwerbslosigkeit und dadurch finanzielle Abhängigkeit. Erschwerend ist jedoch oft auch das eigene Empfinden des Versagens in der Mutter-Kind-Beziehung, die fehlende Kinderbetreuung, oder auch schon Gewalterfahrung in der eigenen Kindheit. Die anwesenden Sozialpädagoginnen berichteten von straffällig gewordenen Frauen im Alter von 17 bis 41 Jahren. Meist ging es da um Eigentumsdelikte, weniger um Mord und Totschlag. Unter anderem war darunter eine Syrerin sowie eine Mutter mit drei minderjährigen Kindern. Mithilfe der Unterstützung des Vereins arbeiten alle Frauen nun wieder daran, ihr Leben in den Griff zu bekommen und eigenständig und eigenverantwortlich leben zu können.
Der Verein wird zwar durch die Staatsanwaltschaft und die Gerichte durch projektbezogene Förderungen beziehungsweise zugewiesene Geldbußen unterstützt, das reicht jedoch nicht für die Kosten. Freiwillige Spenden und Zuwendungen sind daher gerne gesehen und dringend notwendig.
Zunächst werden die Männer, beziehungsweise Frauen aus der Region in den Wohneinheiten in Ansbach und Umgebung untergebracht und engmaschig von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern betreut und unterstützt. Wenn sich danach eine positive Entwicklung herausstellt,wird versucht, sofern es die Männer und Frauen wollen, in ihrer ehemaligen Heimat eine Wohnung und Arbeit für sie zu finden. Es ist ein wichtiges und großartiges Engagement, was dieser Verein mit seiner Arbeit, nicht nur für einzelne Personen, sondern für die gesamte Gesellschaft leistet.
Text und Foto - Marita Münster